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Aufhebungsvertrag statt Kündigung ...

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist eine kosten-, zeit- und ärger-sparende Alternative zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen mit einer anschließend zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzung.
Ein Aufhebungsvertrag hat für die Vertragsparteien Vorteile im Vergleich mit einer Kündigung:
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung von Kündigungsfristen, ohne Berücksichtigung von Kündigungsschutzvorschriften und ohne Beteiligung des Betriebsrats beenden.
Dem Arbeitnehmer ermöglicht er zum Beispiel die Abkürzung einer Kündigungsfrist bei einem anderweitigen Beschäftigungsangebot und das individuelle Aushandeln einer oftmals höheren Abfindung. In einigen Fällen dient ein Aufhebungsvertrag auch dazu, personenbedingte Kündigungsgründe, die eine weitere berufliche Laufbahn beeinträchtigen würden, zu verschleiern.

In einem Aufhebungsvertrag werden u.a. folgende Punkte geregelt:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses betriebsbedingt auf Veranlassung des Arbeitgebers
Abfindungszahlung (vererbbar) in einer Summe oder gesplittet und ggf. Vorruhestandsregelung
Erteilung eines leistungsorientierten bewerbungsfähigen qualifizierten Zeugnisses,
In der Regel die sofortige Freistellung von der Arbeitsleistung unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche und Überstundenausgleichsansprüche und ggf. weitere Nutzung von Dienstwagen etc.
Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht, Generalquittung.

Kündigungsschutzklage
Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, so bietet sich immer noch eine einvernehmliche Lösung durch einen vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Im Unterschied zum Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag muss der Arbeitnehmer dann fristgerecht eine Kündigungsschutzklage gegen die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochene Kündigung erheben.
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