Kosten ...
Das anwaltliche Berufsrecht erlaubt es mir als Rechtsanwalt nicht, eine Rechtsberatung kostenlos durchzuführen.
Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit haben sich im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes (RVG) zu bewegen und sind damit recht klar definiert.
Individuelle Absprachen und Vereinbarungen sind unter bestimmten Konstellationen denkbar und möglich. Fragen Sie bitte nach.
In vielen Fällen tritt eine Rechtsschutzversicherung für Sie ein. Bei Bedürftigkeit können auch Anträge auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe bei
Gericht gestellt werden. Beides wird vorab geprüft.
Die anwaltliche Erstberatung gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihr Rechtsproblem und die damit verbundenen Kostenrisiken.
Für die reine Beratungstätigkeit sind die Gebühren des Rechtsanwaltes frei mit dem Mandanten zu vereinbaren. Dabei sind die Beratungskosten für einen
Verbraucher jedoch nach oben hin begrenzt. Sie dürfen nicht mehr als EUR 190,00 zzgl. 19 % Umsatzsteuer betragen. Die Kosten einer Erstberatung sind bei uns
regelmäßig deutlich geringer. Sie richten sich nach dem mit der Beratung erforderlichen zeitlichen Aufwand.